Habt ihr schon was von dem „Taschengeldparagraph“ gehört?
Der Paragraph beschäftigt sich mit der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und ist deshalb einer der wichtigen Paragraphen. In Deutschland und der Schweiz sind Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig, das heisst, Kinder dürfen zwar Dinge kaufen, doch ohne das Einverständnis der Eltern ist der Kauf nicht rechtswirksam. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern den Kauf rückgängig machen dürfen, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Damit Eltern nicht ständig die gekauften Dinge ihrer Kinder umtauschen müssen, wurde der Taschengeldparagraph in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches ins Leben gerufen.
Was regelt der „Taschengeldparagraph“?
Der „Taschengeldparagraph“ beinhaltet beispielsweise folgenden Satz:
Auszug aus dem „Taschengeldparagraph“: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmässige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Kurzum: Ein Kauf durch ein Kind ist auch ohne die Zustimmung der Eltern rechtskräftig, wenn der Preis – in ungefährer Höhe des üblichen Taschengeldes – dem Kind zur freien Verfügung steht. Dabei berücksichtigt der „Taschengeldparagraph“ stets das Alter des Kindes und die Höhe des Taschengeldes. Auch wenn die Eltern gut verdienen und dadurch das Kind vielleicht etwas mehr Taschengeld als andere Kinder erhält: die Taschengeldtabelle wird als die Richtlinie angesetzt. Ausgehändigt wird die Tabelle vom Jugendamt und liegt auch in vielen Geschäften vor.
Der Taschengeldparagraph und der Einzelhandel
Nicht nur für Eltern und Kinder ist die Taschengeldtabelle gedacht, sondern auch für den Einzelhandel. Dadurch kann sich der Einzelhandel vor dem Kaufabschluss mit einem Kind vergewissern, ob dieser betragsmässig zulässig ist. So kann der Einzelhandel unnötige Umtäusche durch Eltern vermeiden. Ohne diesen Paragraphen dürften Kinder erst ab 18 Jahren, also ab der Volljährigkeit, einen Vertrag, also einen Kauf, abschliessen. Auch wenn der Paragraph keine Summe nennt, die die Kinder für den Kauf ausgeben dürfen, aber kleinere Einkäufe für das Eis an der Eisdiele, die CD oder Bücher und Süssigkeiten sind auf jeden Fall drin.
Und auch hier: die Ausnahmen beim Taschengeldparagraph
Die Taschengeldtabelle bezieht sich auf Kinder zwischen 7 und 17 Jahren. Nach dem deutschen Recht sind Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig und können einen Kauf nur in Begleitung ihrer Eltern abschliessen.
Was dürfen Kinder nicht kaufen?
Nach § 110 BGB sieht der Taschengeldparagraph vor, dass Kinder und Jugendliche im Alter von bis zu 17 Jahren beispielsweise keine Spielekonsole oder einen Fernseher kaufen dürfen. Der Grund: der Preis übersteigt das normale Taschengeld um ein Vielfaches. Auch Tablets, Smartphone oder andere teure Produkte können nur in Begleitung der Eltern getätigt werden. Bei solchen Käufen ist der Verkäufer immer dazu verpflichtet, die Zustimmung der Eltern einzuholen.
Der Taschengeldparagraph greift nur bei Bargeldgeschäften. Ratengeschäfte dürfen Minderjährige auf keinem Fall tätigen. Das heisst, ein Jugendlicher kann auch keinen Handyvertrag abschliessen, ohne dass die Eltern zustimmen. Somit soll in Verbindung mit dem Taschengeldparagraph verhindert werden, dass Kinder in die Schuldenfalle geraten.
Nochmals zum Überblick – diese Käufe sind verboten:
• Abschluss von Handyverträgen
• Ratenkäufe jeglicher Art
• Teurer Schmuck oder teure Elektronikgeräte
• Fernseher, Smartphone, Tablet, Spielekonsolen
• Zeitschriften-Abonnements
• Gegenstände, die preislich über den Werten der Taschengeldliste liegen
Der Taschengeldparagraph – Eine gute Sache, die Eltern, Kinder und auch den Einzelhandel entsprechend absichert.
Kommentar hinterlassen zu "Was hat es mit dem „Taschengeldparagraph“ auf sich?"