Vorgeburtliche Krankenkasse – Wissenswertes dazu

Vorgeburtliche Krankenkasse

Die vorgeburtliche Krankenkasse – man hat vielleicht schon einmal davon gehört, aber sie nicht unbedingt weiter beachtet. Warum? Weil man sie nicht gebraucht hat. Doch nun ist es soweit, es hat sich Nachwuchs angekündigt. Und somit kommt auch der Zeitpunkt, an dem man sich mit dieser Art der Krankenversicherung befassen sollte. In unserem Beitrag möchten wir euch erläutern, was die vorgeburtliche Krankenkasse abdeckt, was sie zu einer sinnvollen Versicherung macht und was ihr beim Vertragsabschluss beachten solltet.

Die vorgeburtliche Krankenkasse – Grundlegendes

Für Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ist die Grundversicherung obligatorisch. Für das ungeborene Kind ist es sinnvoll, bereits vor der Geburt mit einer Zusatzkrankenversicherung für ein hohes Mass an Sicherheit zu sorgen. Durch den frühzeitigen Abschluss der vorgeburtlichen Krankenversicherung können Ausschlüsse für Geburtsgebrechen oder Vorbehalte verhindert werden.

Die vorgeburtliche Krankenversicherung sollte etwa im 6. Schwangerschaftsmonat abgeschlossen werden. Die Kosten für die vorgeburtliche Krankenkasse sind nicht höher als bei einer Anmeldung nach der Geburt eures Babys. Bei Vertragsabschluss teilt ihr der Versicherung den voraussichtlichen Geburtstermin mit.

Die vorgeburtliche Krankenkasse – was deckt sie ab?

Je nach Versicherungsunternehmen deckt die vorgeburtliche Krankenkasse verschiedene Punkte ab. Aus dem Grund ist es so wichtig, vor dem Vertragsabschluss verschiedene Angebote einzuholen und deren Preise und Leistungen zu vergleichen.

Hinweis: Für euer Kind müsst ihr nicht bei eurer Versicherung einen Vertrag abschliessen. Es ist möglich, euer ungeborenes Kind bei einer anderen Gesellschaft zu versichern.

Wird euer Baby mit einer Erkrankung geboren und ihr habt im Vorfeld eine vorgeburtliche Krankenversicherung abgeschlossen, übernimmt diese Krankenkasse in aller Regel die Kosten, die nicht von der Grundversicherung getragen werden. Ohne die Zusatzversicherung kann dieser Fall schon recht teuer werden. Zudem ist es, wenn ihr euer Baby nicht während eurer Schwangerschaft versichert habt, schwer, ein Unternehmen zu finden, das ein krankes Baby zusatzversichert.

Die vorgeburtliche Krankenversicherung ist ohne eine Gesundheitsprüfung abschliessbar. Und auch während der Schwangerschaft werden keine Informationen in Bezug auf den Gesundheitszustand von der Gesellschaft eingeholt. Die Gesundheitsdeklaration wird erst nach der Geburt angefordert.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, eine solche Zusatzversicherung für das ungeborene Baby abzuschliessen und vorzusorgen. Natürlich wünscht sich niemand, dass mit dem Baby etwas passiert, oder es eben krank geboren wird. Wer allerdings gerne auf Nummer sicher geht, ist mit der vorgeburtlichen Krankenversicherung gut beraten.

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