Impfungen schützen Kinder

Impfungen schützen Kinder

Impfungen schützen Kinder vor Krankheiten. Das Bundesamt für Gesundheit sieht in seinem offiziellen Impfplan in den ersten zwei Lebensjahren eines Kindes insgesamt 26 Impfungen gegen acht Krankheiten vor.

Babys haben bei der Geburt einen natürlichen Nestschutz. Abwehrstoffe und Antikörper werden von der Mutter über die Plazenta an das Baby übertragen. Nach der Geburt versorgen stillende Mütter ihr Baby weiterhin mit wertvollen Schutzstoffen. Dabei spielt die Vormilch eine besonders wichtige Rolle, denn diese enthält viele Inhalts- und Schutzstoffe.
Im Laufe der nächsten Monate baut sich das Baby nach und nach ein eigenes Abwehrsystem und eigene Abwehrstoffe auf. Um dies zu unterstützen, kommen die Impfungen ins Spiel. Durch diese wird die Abwehrreaktion stimuliert, indem bestimmte Krankheitserreger geimpft werden. Bei den Impfungen werden verschiedene Arten unterschieden.

Impfungen schützen Kinder – aktive und passive Impfungen

Bei der aktiven Impfung wird der Körper bewusst mit einem abgeschwächten (Lebendimpfstoff) oder einem abgetötetem (Todimpfstoff) Krankheitserreger in Kontakt gebracht. In diesem Zustand können die Erreger keine Erkrankungen mehr hervorrufen. Allerdings wird der Körper durch die Impfung aktiv und schützt sich durch die Bildung von Antikörpern gegen eine Infektion mit diesem Erreger. Steckt sich die Person zukünftig mit diesen Erregern an, werden die Antikörper aktiv und wehren die Krankheit ab.

Die Impfungen mit Lebendimpfstoffen halten in der Regel lebenslänglich und bedürfen keiner Auffrischung. Die Impfungen mit Totimpfstoffen müssen in regelmässigen Abständen aufgefrischt werden, da sie ihre Wirkung verlieren. Dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Tetanus oder FSME.

Bei der passiven Impfung werden die Antikörper eines bestimmten Erregers direkt geimpft, wodurch sich ein sehr schneller Schutz aufbaut. Diese Impfung ist dann nötig, wenn sich die Person angesteckt hat und nicht ausreichend Zeit war, dass der Körper den Schutz selbst aufgebaut hat.

Der Schweizerische Impfplan

Der Schweizerische Impfplan umfasst
• Die empfohlenen Basisimpfungen, die für die öffentliche und individuelle Gesundheit wichtig sind. Sie bieten den entsprechenden Schutz für die Bevölkerung.
• Empfohlene, ergänzende Impfungen, die für die Personen bestimmt sind, die sich gegen bestimmte Risiken schützen möchten.

Diese Impfungen sieht der Schweizerische Impfplan vor:

Im Alter von 2, 4 und 12 Monaten werden die Basisimpfungen gegen Pneumokokken und die Sechsfachimpfung empfohlen. Die Sechsfachimpfung beinhaltet Impfstoffe gegen Diphterie, Keuchhusten (Pertussins), Wundstarrkrampf (Tetanus), Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung (Haemophilus influenzae), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Hepatitis B – alle Impfstoffe werden in einer Spritze verabreicht. Im Alter von 9 Monaten und 12 Monaten sieht der Schweizerische Impfplan die MMR-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln vor.

Mit 4 und 7 Jahren erfolgt eine Auffrischungsimpfung gegen Diphterie, Tetanus und Pertussis, zusammen mit einer Polio-Impfung. Eine weitere Diphterie-Impfung mit reduzierter Dosis und eine Tetanus-Impfung stehen dann im Alter zwischen 11 und 15 Jahren an. Zudem wird eine Impfung gegen Pertussis empfohlen. Ebenfalls in dieser Altersspanne wird die Basisimpfung bei Jugendlichen gegen Varizellen empfohlen, die bisher nicht an Varizellen erkrankt waren. Im Abstand von 4 Wochen wird diese Impfung verabreicht. Vor allem sollten Kinder, die bis zum Alter von etwa 11 Jahren noch keine Windpocken hatten, dagegen geimpft werden.

Hinter dieser Impfempfehlung steckt das Wissen, dass eine Windpocken-Infektion bei den Erwachsenen wesentlich schwerer verlaufen kann als bei einem Kind.

Die Meningokokken-Impfung

Ab dem 2. Lebensjahr empfiehlt der Schweizerische Impfplan, Kinder gegen die gefährlichen Erreger der Hirnhautentzündung zu impfen. Eine Nachholimpfung bis zum 5. Lebensjahr ist ebenfalls empfohlen.

Wurden Kinder nicht gegen Meningokokken geimpft, können sie mit 11 bis 15 Jahren noch dagegen geimpft werden. Bis zum 20. Geburtstag sollte dann die Nachholimpfung den Impfschutz komplettieren.

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