Schwere Infektionskrankheiten sind bei uns selten geworden, doch stellen immer wieder – teilweise auch neue – Erreger eine Bedrohung dar. So, wie jetzt eben Corona unseren Alltag und unser Leben bestimmt, einschränkt und zu bestimmten Vorsichtsmassnahmen und Regeleinhaltungen zwingt. Der beste Schutz vor Infektionskrankheiten ist immer noch das Impfen, wobei es für das Corona-Virus noch derzeit keinen Impfstoff gibt.
Krankheiten wie Kinderlähmung, Diphtherie oder Keuchhusten sind als gefährlich einzustufen und können sich schnell ausbreiten und sich gerade bei ungeschützten Kindern schnell ausbreiten. Umfassende Impfprogramme und Impfstoffe sowie die hygienischen Verhältnisse in unserem Land haben die Situation verbessert.
Auch wenn die genannten Krankheiten schon sehr alt sind, die Erreger gibt es auch heute noch. Manche Eltern stellen sich die Frage, ob ihr Kind überhaupt geimpft werden muss, wenn doch solche Krankheiten nur noch selten vorkommen. Doch am aktuellen Fall des Corona-Virus zeigt sich schnell, wie wichtig der Schutz vor Viren ist. Und wenn es einen Impfstoff gibt, dieser auch genutzt werden sollte. Durch den umfassenden Schutz vor diesen bekannten Krankheiten können die Erkrankungen und deren schlimme Folgen reduziert werden.
Impfen – Schutz für euer Kind gegen Infektionskrankheiten
Die Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Masern und andere sind selten geworden – was allerdings auch auf die Impfungen der Kinder zurückzuführen ist. Auch wenn in unseren Breitengraden diese Krankheiten äusserst selten auftreten, bei einer Urlaubsreise in ein entferntes Land gibt es solche Krankheiten noch und können dadurch zu einer ernsthaften Bedrohung für euer Kind werden. Ungeimpfte Kinder und auch Erwachsene können sich mit dieser Krankheit anstecken und diese Erreger weiter verbreiten. Hinzu kommt, dass nicht jeder, der den Erreger in sich hat, an diesem erkrankt. Allerdings kann diese Person die Krankheit weitergeben – wie das Corona-Virus.
Impfen – die Impfempfehlungen
Die Ständige Impfkommission STIKO spricht immer wieder Impfempfehlungen aus. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Kommission von Fachleuten, die den Sinn und Nutzen diverser Impfungen nach wissenschaftlichen und aktuellen Erkenntnissen beurteilen und abwägen.
Dabei richten sich die empfohlenen Impfungen gegen die Krankheiten, deren Verlauf schwer sein kann und teilweise nicht ohne Folgen ausheilen. In der Regel werden die Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, von den Krankenkassen gezahlt.
Der vollständige Aufbau des Impfschutzes gegen Infektionskrankheiten
Damit der Körper entsprechende Antikörper bildet, muss er sozusagen „trainiert“ werden. Das bedeutet, dass ein Impfschutz erst dann zuverlässig ist, wenn die Teilimpfungen in vorgegebenen, bestimmten zeitlichen Abständen liegen. Diese Termine werden im Impfkalender eures Kindes festgelegt. Solltet ihr einen Impftermin verpasst haben, kann dieser jederzeit nachgeholt werden.
Die Grundimmunisierung sollte bei Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 6 Wochen in etwa beginnen und mit dem Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes abgeschlossen sein. Bei manchen Impfungen hält der Impfschutz ein Leben lang, andere müssen nochmals aufgefrischt werden – auch im Erwachsenenalter. Zu den regelmässigen Impfungen gehören Diphtherie und Tetanus, die Keuchhusten-Impfung muss noch einmal im Erwachsenenalter aufgefrischt werden. Auffrischungsimpfungen im Abstand von 10 Jahren sollten gegen Wundstarrkrampf, also Tetanus, vorgenommen werden.
Seit 1. März 2020: Das Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 gibt es bei der Impfung gegen Masern eine neue gesetzliche Regelung: Ab dem ersten vollendeten Lebensjahr müssen Kinder vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (Kinderhort, Kindergarten) den Impfschutz gegen Masern vorweisen können.
Die Masernschutzimpfung ist deshalb so wichtig, da Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten bei Menschen gehören. Teilweise können diese Erkrankungen mit schweren Komplikationen einher gehen, im schlimmsten Fall führt die Erkrankung zu einer Gehirnentzündung mit einem tödlichen Ausgang. Durch die Masern-Impfung ist euer Kind für ein Leben lang geschützt.
Die Impfungen für Kinder und Erwachsene
Eine besondere Situation gibt es bei Babys. Hat die Mutter vor ihrer Schwangerschaft Antikörper gegen die Masern entwickelt, beispielsweise durch die Impfung, ist das Baby in den ersten Lebensmonaten vor einer Maserninfektion geschützt. Hier kommt der Begriff „Nestschutz“ zum Tragen. Allerdings schwinden die mütterlichen Abwehrstoffe immer mehr, so dass etwa nach dem 9. Lebensmonat eine Masern-Impfung beim Baby vorzunehmen ist.
Bei Kindern wird der Impfschutz in zwei Schritten empfohlen: Im Alter von 11 bis 14 Monaten sollte die erste Impfung erfolgen. Die zweite Impfung sollte frühestens 4 Wochen nach dieser ersten Impfung beziehungsweise bis spätestens zum Ende des 2. Lebensjahres erfolgen.
Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, wird eine Masern-Impfung empfohlen – sollten sie in ihrer Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft worden sein. Auch bei einem unklaren Impfstatus ist eine Masern-Impfung für Erwachsene zu empfehlen.
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